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Mitgliedsbeiträge


ab 1.4.2010

Erwachsene 9,00 Euro monatlich alle Aktiven die an Pflichtwettkämpfen teilnehmen
6,00 Euro monatlich

Funktionäre (Übungsleiter, Vorstand, Abteiliungsleiter)
Rentner
Zivi
Azubi
Studenten
Arbeitslose (ALG I, ALG II, Minijob, Teilzeit)

7,00 Euro monatlich

alle Aktiven
arbeitslose Aktive welche an Pflichtwettkämpfen teilnehmen

Kinder 5,50 Euro monatlich Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ohne eigenes Einkommen
Passive 5,00 Euro monatlich

Personen welche generell an keinen Übungs- Trainings-
und Wettkampfbetrieb teilnehmen

Beitragsrabatt pro Familie 1. und 2. Mitglied
3. Mitglied
ab 4. Mitglied
voller Beitrag
halber Beitrag
beitragsfrei
Aufnahmegebühr 2,50 Euro
einmalig
Kinder und Jugendliche
bis AK 18
Aufnahmegebühr 5 Euro
einmalig
Erwachsene

lt. Finanzordnung § 8 Abs. 8.2 der Finanzordnung können in den Abteilungen Sonderbeiträge zur Absicherung des Trainings- und Wettkampfbetriebes kassiert werden.

lt. Finanzordnung § 8 Abs. 8.3 der Finanzordnung wird den Abteilungen freigestellt, daß die festgesetzten Mitgliedsbeiträge viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden können.

Die vierteljährlichen Zahlungen haben
bis 31. im ersten Monat des Quartals und
die halbjährlichen Zahlungen haben

für das 1. Halbjahr bis 31.3. und

für das 2. Halbjahr bis 30.9. und

die ganzjährliche Zahlung hat bis 31.3 des laufenden Jahres zu erfolgen
und nun noch der Aufnahmeantrag für den RSV im PDF Format

zum runterladen den Link mit der rechten Maustaste anklicken
und dann "Ziel speichern unter"

Aufnahmeantrag

Austritt oder Ausschluß

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. durch Tod
  2. durch Austritt, der spätestens vor Ablauf eines Quartals des laufenden Kalenderjahres schriftlich zu erklären ist;
  3. durch Ausschluß, der durch den Vorstand verfügt werden kann
    1. wegen Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu schädigen oder
    2. das gute Einvernehmen unter den Mitgliedern zu stören


Autor: root -- Freitag, 09. April 2010; 17:34:40 Uhr

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